1897

Das Schuljahr 1897 begann am 22. April mit 33 Schülern; neu aufgenommen wurden 4 Schüler an dem Tage, so daß die ganze Schülerzahl 37 betrug.
Am 15. Juni – Sterbetag Kaiser Friedrichs – ist des Verstorbenen in kurzen Worten am Schul­schlusse gedacht worden.
Der Schluß der Unterrichtsstunden am 18. Oktob. - Kaiser Friedrichs Geburtstag – gab Veran­lassung sich des geliebten Herrschers zu erinnern.
Am 22. Oktober ist am Schlusse der Unterrichtsstunden des Geburtstages unserer erhabenen Kaiserin gedacht worden und dann der Unterricht mit Gebet geschlossen.
Am … ist die hiesige Schule von dem Regierungs- und … rath Butzky, Schleswig revidiert worden. Die Revision erstreckte sich über alle Abteilungen und über fast sämtliche Unterrichtsfächer. Nachdem später erfolgten Bericht ist der Besuch der Schule im ganzen ein befriedigender; der Schule im ganzen ein befriedigender; doch hat der Lehrer beim Sprechen der Schüler noch mehr auf lauteres und besser betonendes Aussprechen der singularen Laute und Worte zu achten. Beim Kopfrechnen sollen die Schüler in der oberen Abteil. etwas mehr geläufig mit den gewöhnlichen Brüchen umgehen können.

Vom 26. Dezbr. 97 – 17. Jan 98 waren hierorts so viele Schulkinder an den Masern erkrankt, daß an einem fortschreitenden Unterr. nicht gedacht werden konnte; war die Zahl der die Schule besu­chen­den Kinder doch öfters hier auf 3 – 6 zusammengeschmolzen.
Am 27. Jan. 98 ist S.M. uns. Kaisers Geburtstag in herkömmlicher Weise mit Ansprache, Gesang und Gebet in der Schule gefeiert worden.
Am 28. März 98 wurde durch den Lokalschulinspektor Hr. P. Witt, Preetz in der hiesigen Schule die öffentliche Schulprüfung abgehalten. Dieselbe erstreckte sich über folgende Unterrichtsfächer:
  1. Katechism.: „die Kirche“
  2. Besprechung über den Mensch unter Anschluß eines Kehr + Pfeiff. Bildes.
  3. Lesen,
  4. Rechnen,
  5. Aussatzübung,
  6. Gesang .
Am Sonnt. Palmarum, d. 3. April, sind aus der hiesigen Schule 3 Mädchen und 2 Knaben kon­firmiert worden, und am 5. April das Schuljahr mit 30 Schulkindern geschlossen worden.
Durch das Lehrerbesoldungsgesetz vom 3. März 1897 [24] ist das Grundgehalt der hiesigen Schulstelle um 213.20 M jährlich erhöht worden, so daß hinfort dasselbe gesetzmäßig 1200 M jährlich beträgt. An Alterzulag. sind 9 Stufen à 130 M bewilligt worden.

[24] Das Lehrerbesoldungsgesetz 1897: Das Diensteinkommen bestand ab März 1897 wie bisher aus Grundgehalt, Alterszulage und freier Dienstwohnung. Der Schulverband hatte jedoch bei der Festlegung wieder ein Mitspracherecht.
Offenbar hatte sich eine zentrale Gehaltsnormierung in der Praxis nicht bewähren können, denn bereits zwei Jahre später änderte sich die Besoldungsordnung erneut. Das Gesetz vom 3. März 1897 schrieb vor, endgültig angestellten Lehrern und Lehrerinnen ein festes, nach den örtlichen Verhältnissen und der besonderen Amtsstellung angemessenes Diensteinkommen zu zahlen. Das Diensteinkommen setzte sich zusammen aus Grundgehalt, Alterszulage und freier Dienstwohnung bzw. Mietsentschädigung. Auch die Alterszulage hatte man etwas verändert. Nun wuchs das Gehalt nicht mehr automatisch alle fünf Jahre, sondern erstmals nach sieben Jahren, dann jedoch dreijährlich, maximal aber neun Zulagen. Damit war der Lehrer nach 31 Dienstjahren ebenfalls bei seim möglichen Höchstgehalt angekommen. Die Dienstzeit rechnete frühestens ab 21. Lebensjahr, aktiver Militärdienst galt als Dienstzeit. Zur Dienstwohnung gehörte ein Hausgarten. Die Brennholzregelungen blieben unverändert. Die Auszahlung des Diensteinkommens erfolgte vierteljährlich. Bei Versetzungen übernahmen die Staatskassen die Umzugskosten. Die bisher übliche Herbeiholungs­pflicht für die Schulträger entfiel. Bei Tod wurde das Gehalt ein Gnadenquartal lang an die Erben weitergezahlt. Während dieser Zeit war die Dienstwohnung zu räumen.
Quelle: Carmen Hohlfeld: Geschichte der Schule im König­lichen Amtsdorf Caputh, Hrsg. Amtsarchiv Caputh, Caputh 2000